Lindner Solution · Max Lindner, Einzelunternehmen · Theodor-Brugsch-Straße 11, 03050 Cottbus
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Max Lindner, handelnd unter der Firma Lindner Solution, Theodor-Brugsch-Straße 11, 03050 Cottbus (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Auftraggebern im Bereich Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Gebäudeautomatisierung, Bewässerungsautomatisierung und Projektierung.
(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich differenziert wird.
(3) Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.
(3) Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik sowie unter Beachtung der geltenden VDE-Bestimmungen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften.
(3) Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden gesondert vergütet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber gewährleistet auf eigene Kosten einen sicheren Zugang zum Einsatzort sowie, soweit erforderlich, Strom- und Wasseranschluss.
(3) Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer unverzüglich auf bekannte Gefahrenquellen, verdeckte Leitungen oder sonstige Besonderheiten hin.
(4) Verzögerungen durch Verletzung der Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Auftraggebers; entstehende Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
(2) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Festpreis oder, sofern vereinbart, nach Aufwand auf Basis der gültigen Stundenverrechnungssätze.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.
(4) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu entrichten: gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB.
(5) Bei größeren Aufträgen ist eine Anzahlung von bis zu 30 % der Gesamtvergütung vor Beginn der Ausführung zulässig.
(6) Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
§ 6 Ausführungsfristen
(1) Genannte Ausführungstermine und -fristen sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte.
(2) Bei höherer Gewalt oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich Fristen entsprechend.
(3) Bei Verzug des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
§ 7 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
(2) Nimmt der Auftraggeber trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht ab, gilt die Leistung nach Fristablauf als abgenommen, sofern kein Mangel schriftlich benannt wurde.
(3) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
§ 8 Gewährleistung und Mängelrechte
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme.
(2) Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(3) Der Auftragnehmer ist zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Neuerbringung berechtigt. Dem Auftragnehmer werden bis zu zwei Nachbesserungsversuche eingeräumt.
(4) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber mindern, zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
(5) Ausgenommen sind Mängel durch unsachgemäße Bedienung, Fremdeingriffe oder natürlichen Verschleiß.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei ausdrücklich übernommener Garantie bleibt unberührt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Gelieferte Materialien, Bauteile und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Pläne, Schaltpläne, Projektierungsunterlagen und Programmierungen bleiben urheberrechtlich beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
§ 11 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß DSGVO und BDSG verarbeitet.
(2) Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur zur Vertragsdurchführung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung.
(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung abrufbar.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Cottbus.
(3) Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Cottbus. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.